25.08.2010
Drucken

Thema

Kfz-Versicherung kündigen

Ein Artikel von j?rgen

Verschiedene Ursachen spielen eine Rolle, wenn Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung kündigen. Grundlegend gibt es eine außerordentliche und eine ordentliche Kündigung. Bei beiden Varianten sind jedoch bestimmte Vorsetzungen einzuhalten. Die Kündigung der Kfz-Versicherung sollte immer in schriftlicher Form erfolgen und per Einschreiben an den Versicherer abgeschickt werden - evtl. auto auch mit Rückschein um einen Nachweis der rechtzeitigen Kündigung nachweisen zu können. Wird die Autoversicherung innerhalb der Laufzeit nicht gekündigt so verlängert diese sich immer jeweils um ein ganzes Jahr. Eine Kündigung in diesem Fall kann nur erfolgen, wenn die Frist von einem Monat vor Vertragsablauf eingehalten wird. Von einer außerordentlichen Kündigung spricht man, wenn ausschlaggebende Gründe der Auslöser für eine Kündigung sind. Das kann zum Beispiel eine Beitragserhöhung sein, die den Anfangstarif um mindestens 25 % übersteigt oder den derzeitigen um 5%, auch hier bedarf es einer schriftlichen Form innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Tariferhöhung. Selbst bei einem Schaden, der nicht zur vollen Zufriedenheit reguliert wurde, ist eine vorzeitige Kündigung durchaus möglich. Genauso ist der Versicherungswechsel realisierbar, wenn der Fahrzeughalter seinen Wagen gegen einen anderen austauscht, jedoch muss in diesem Fall die ordnungsgemäße Ab- oder Ummeldebescheinigung dem Versicherungsunternehmen vorgelegt werden.

TAGS

Link, Kündigung,

Kommentare

Diskussion zu diesem Beitrag
Die neuesten Beiträge:
Ostendorf schrieb am 08:11 Uhr 31.10.2010

Ich glaube das werde ich demnächst auch mal versuchen.

Walid schrieb am 16:02 Uhr 01.10.2010

Vielen Dank für Deine informativen Artikel, weiter so.

 
Top