Hörverstärker
Ein Hörgerät dient im Allgemeinen dem Zweck Hörverluste bzw. Hörstörungen bei schwerhörigen Menschen auszugleichen. In Hinblick auf diese Aufgabe erfüllen sie für die Gesellschaft auch eine wichtige soziale Funktion, indem sie in Form eines elementaren Hilfsmittels zur gesellschaftlichen Integration von hörgeschädigten Menschen im hohen Maß beitragen. Nicht zuletzt aus diesem
Grund wird die Anschaffung eines Hörgeräts auch von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschuss unterstützt, wobei sie in diesem Zusammenhang ebenfalls im Medizinproduktegesetz erfasst sind. In der Regel erfolgt die Verordnung dieses Hilfsmittles zunächst durch einen HNO-Arzt. Die darauffolgende Auswahl des jeweiligen Exemplars, die notwendigen Anpassungen und Einstellungen werden anschließend von einem Hörgeräteakustiker vorgenommen.
Je nach dem entsprechenden Schweregrad der Hörschädigung werden in der Praxis drei verschiedene Arten von Versorgungsmodellen verwendet. Im Falle einer Standard-Versorgung erhält der jeweilige Patient ein Hörgerät der Art \\\"Hinter-dem-Ohr-Gerät\\\". Liegt stattdessen eine leichte bis mittelstarke Hörstörung bzw. ein entsprechender Grad an Hörverlusten bei einer Person vor, erfolgt die Versorgung in der Regel mit einem \\\"Im-Ohr-Gerät\\\". Im Zuge des dritten Versorgungsmodells wiederum, kommt es zur Anwendung implantierbarer Hörsysteme (Knochenleitungsgeräte), wobei auf diese Maßnahme nur im Fall von angeborener oder hochgradiger Schwerhörigkeit zurückgegriffen wird.